Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Überlassung von Zerspano als Software as a Service

Noch nicht fertig ausgefüllt. Es fehlen 4 Angaben: Anbieter: register, Anbieter: register_nr, Anbieter: Umsatzsteuer — als Gesellschaft mit § 19 UStG? Sonst USt-IdNr. eintragen und kleinunternehmer auf False setzen, netcup GmbH: anschrift. Sie stehen in app/rechtliches.py — dort eintragen, dann stimmen alle vier Texte auf einmal. Solange das hier steht, ist die Seite ein Entwurf und gehört nicht öffentlich ins Netz.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Zerspano zwischen SAW-Technologie GmbH (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.

(2) Zerspano richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag mit Verbrauchern kommt nicht zustande.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit der Anbieter ihnen schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Gegenstand des Vertrags

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software Zerspano über das Internet zur Nutzung bereit und speichert die dabei entstehenden Daten. Eine Übergabe der Software selbst findet nicht statt.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf der Preisseite in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Die Basis ist immer enthalten; weitere Module bucht der Kunde nach Bedarf hinzu.

(3) Der Anbieter entwickelt Zerspano fortlaufend weiter. Neue Funktionen dürfen hinzukommen; bestehende Funktionen der gebuchten Module werden nicht ohne sachlichen Grund entfernt.

§ 3 Vertragsschluss und Testphase

(1) Mit dem Anlegen eines Kontos gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs zustande.

(2) Die ersten 30 Tage sind kostenfrei. Wird der Vertrag bis zum Ablauf dieser Frist nicht ausdrücklich fortgesetzt, endet er automatisch; eine Kündigung ist nicht nötig. Der Kunde wird vor Ablauf darauf hingewiesen.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die auf der Preisseite angegebenen Preise. Sie verstehen sich je angefangenem Kalendermonat.

(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig.

(3) Gerät der Kunde mit mehr als einer Monatsgebühr in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren. Die Daten des Kunden bleiben davon unberührt und werden nicht gelöscht.

(4) Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde darf den Vertrag daraufhin zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Einzelne Module lassen sich jederzeit zum Monatsende abbestellen.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail genügt.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst durchgehende Erreichbarkeit, schuldet sie aber nicht. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.

(2) Notwendige Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an und legt sie außerhalb der üblichen Arbeitszeiten. Kurze Unterbrechungen für Aktualisierungen sind zulässig.

(3) Für Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen — insbesondere Ausfälle beim Rechenzentrumsbetreiber, bei Netzbetreibern oder beim Internetzugang des Kunden —, haftet der Anbieter nicht.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde bewahrt seine Zugangsdaten sorgfältig auf und gibt sie nicht weiter. Für jede Person, die Zerspano nutzt, ist ein eigenes Konto anzulegen.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er die von ihm eingegebenen Daten verarbeiten darf, und dass er seine Beschäftigten über die Erfassung von Arbeitszeiten unterrichtet, soweit dies erforderlich ist.

(3) Der Kunde gibt keine rechtswidrigen Inhalte ein und nutzt Zerspano nicht in einer Weise, die den Betrieb beeinträchtigt.

§ 8 WorkPool — das Fertigungsnetzwerk

(1) Der WorkPool ist Teil der Basis. Er verbindet Betriebe, die Zerspano nutzen: Fertigungsaufträge können ins Netzwerk gegeben und Angebote darauf abgegeben werden.

(2) Der Anbieter ist nicht Vertragspartei der Fertigungsaufträge. Ein Auftrag kommt allein zwischen den beteiligten Betrieben zustande. Der Anbieter schuldet daraus keine Leistung und haftet nicht für deren Erfüllung, für Qualität, Termine, Zahlung oder für Angaben, die ein Betrieb über sich macht.

(3) Wer einen Auftrag einstellt, sichert zu, dass er über die Unterlagen verfügen darf und dass ihre Weitergabe im Netzwerk keine Rechte Dritter verletzt — insbesondere nicht die seiner eigenen Auftraggeber.

(4) Verlangt der einstellende Betrieb Geheimhaltung, werden Zeichnung und 3D-Modell erst nach Annahme der Geheimhaltungsvereinbarung sichtbar. Diese Vereinbarung kommt zwischen den beiden Betrieben zustande. Der Anbieter ist an ihr nicht beteiligt; er stellt den Wortlaut bereit und hält fest, wer wann welche Fassung angenommen hat. Diesen Nachweis bewahrt er auf, solange der Auftrag besteht, und stellt ihn beiden Seiten zur Verfügung.

(5) Bewertungen entstehen nur zwischen Betrieben, die einen Auftrag über den WorkPool miteinander abgeschlossen haben. Auszeichnungen und die Reihenfolge der Anzeige errechnet der Anbieter aus den Daten abgeschlossener Aufträge. Sie sind nicht käuflich; eine bevorzugte Platzierung gegen Entgelt bietet der Anbieter nicht an.

(6) Wer das Netzwerk missbraucht — wer Unterlagen entgegen der Geheimhaltungsvereinbarung verwendet, wer über sich oder seine Fertigungsmöglichkeiten falsche Angaben macht oder wer Bewertungen zu beeinflussen versucht —, kann vom WorkPool ausgeschlossen werden. Das übrige Nutzungsverhältnis bleibt davon unberührt.

§ 9 Daten des Kunden

(1) Alle vom Kunden eingegebenen Daten bleiben sein Eigentum. Der Anbieter erwirbt daran keine Rechte und nutzt sie nicht für eigene Zwecke.

(2) Der Anbieter sichert die Daten täglich. Diese Sicherungen dienen der Wiederherstellung nach technischen Störungen; sie ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden.

(3) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang abrufen. Danach werden sie gelöscht. Auf Wunsch stellt der Anbieter vorher eine vollständige Ausgabe in einem gängigen Format bereit.

(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag, der Bestandteil dieses Vertrags ist.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf — und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die im letzten Vertragsjahr gezahlte Vergütung.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Änderung dieser Bedingungen

Der Anbieter darf diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Gesetze oder an eine geänderte Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen teilt er mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Stand: 15.09.2026

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